Wenn Pflegebedürftigkeit zur Lebenswirklichkeit gehört!
Als pflegebedürftig im Sinne der deutschen Pflegeversicherung
gilt, wer durch ein körperliches, geistiges oder seelisches
Leiden voraussichtlich für mindestens sechs Monate oder
länger Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung
oder der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigt. Immer noch ist die Hilfsbereitschaft zwischen
den Generationen hoch und 75 Prozent der Pflegebedürftigen
werden dank der Verbesserung der ambulanten Pflegedienste
mit deren Unterstützung zunächst Zuhause gepflegt.
Ohne die Pflegebereitschaft der pflegenden Angehörigen
in der Häuslichkeit oder Ehrenamtlicher in den Institutionen,
die zum größten Teil selbst bereits über
60 Jahre alt sind, würde unser Gesundheitssystem zusammenbrechen.
Das Geben und Nehmen zwischen den Generationen, der so genannte
Generationenvertrag – wird zumindest in den Familien noch
weitgehend eingehalten.
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