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Pflegebedürftigkeit



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Wenn Pflegebedürftigkeit zur Lebenswirklichkeit gehört!

Als pflegebedürftig im Sinne der deutschen Pflegeversicherung gilt, wer durch ein körperliches, geistiges oder seelisches Leiden voraussichtlich für mindestens sechs Monate oder länger Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Immer noch ist die Hilfsbereitschaft zwischen den Generationen hoch und 75 Prozent der Pflegebedürftigen werden dank der Verbesserung der ambulanten Pflegedienste mit deren Unterstützung zunächst Zuhause gepflegt. Ohne die Pflegebereitschaft der pflegenden Angehörigen in der Häuslichkeit oder Ehrenamtlicher in den Institutionen, die zum größten Teil selbst bereits über 60 Jahre alt sind, würde unser Gesundheitssystem zusammenbrechen. Das Geben und Nehmen zwischen den Generationen, der so genannte Generationenvertrag – wird zumindest in den Familien noch weitgehend eingehalten.

 

 

 



















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