Zum Thema "Beistand bis zuletzt"
Respekt und Anerkennung
an die Bremer Heimstiftung, der es gelungen ist, eine neue
Abschiedskultur in ihren zahlreichen Bremer Pflegeeinrichtungen
zu integrieren.
Ihr ist gelungen, was im sehr vielen Altenpflegeheime
noch nicht möglich ist. Denn in den meisten der 9.700
nach SGBXI zugelassenen Altenflegeheimen (Statistisches Bundesamt - Pflegestatistik
2003) findet noch keine Umsetzung einer intensiveren Palliativen
Betreuung gerade in der letzten Lebensphase statt. Viele
der Institutionen haben Schwierigkeiten mit der Umsetzung
von palliativmedizinischen und -pflegerischen Maßnahmen.
Die besondere Pflegesituation des sterbenden alten Menschen
in einem Pflegeheim ist stark abhängig von den dort
herrschenden Organisatorischen und strukturellen Bedingungen.
Obwohl Sterben und Tod zum Alltag einer Pflegeeinrichtung
gehört und immer häufiger der letzte Lebensraum
und auch Sterbeort für alte Menschen wird, sind viele
der stationären Einrichtungen gerade für die allerletzte
Lebenszeit nicht ausreichend vorbereitet.
Ein menschenwürdiges
Sterben zu ermöglichen, stellt
hohe Ansprüche an Führungs- und Altenpflegefachkräfte.
Fehlende Qualifikationen, wie z.B. nicht ausreichend ausgebildete
Pflegekräfte, unbefriedigende Zusammenarbeit mit Ärzten,
Angehörigen und Betreuern stellen weitere Schwierigkeiten
dar.
Besonders problematisch sind Personalmangel und der
Zeitdruck, unter dem eine individuelle Pflege und Begleitung
stattfinden muß. Sterbebeistand muß zusätzliche
zu dem üblichen
Arbeitspensum geleistet werden, d.h. unter dem totalen Eingespanntsein
in einem alltäglichen hektischen Arbeitsablauf. Da in
der Regel nicht abzusehen ist, wie lange sich der Sterbeprozeß hinzieht,
stehen wir Pflegekräfte unter massiven Druck, denn wenn
eine intensive Begleitung vielleicht für einige Stunden
organisierbar ist, so ergeben sich doch meist erhebliche
Probleme, wenn dies für mehrere Tage notwendig wird.
Der Mehraufwand kann in der Regel mit der normalen Personalbesetzung
nicht abgedeckt werden. Wenn Mitarbeiter/innen mal für
die Sterbebegleitung freigestellt werden, so bedeutet dies
oft, daß Kollegen/innen die Mehrarbeit mit leisten
müssen.
Für uns Pflegekräfte bleiben die Entscheidungen
entweder den Sterbenden so zu versorgen, wie wir es persönlich
und fachlich für richtig halten würden und andere
Stations- und Bewohnerbezogene Aufgaben zu benachteiligen
oder sich um die Bewohner zukümmern und den Sterbenden
zu benachteiligen. Wir sind gezwungen eine Entscheidung herzustellen,
zwischen den Erwartungen, die wir aufgrund unseres beruflichen
Handels haben und den Erwartungen, die andere Bewohner an
uns stellen. Eine intensive Begleitung von Sterbenden ist überhaupt
nur möglich durch die Einbeziehung von Angehörigen
und Hospizhelfer/innen eines ambulanten Hospizdienstes. Da
in der Regel die Helfer/innen neben ihrem Ehrenamt noch einen
Beruf ausüben, ist es schwer, eine abendliche oder nächtliche
Sitzwache zu bekommen. So sind die Nachtwachen sehr oft auf
sich allein gestellt.
Für alle in der Altenpflege Tätigen
z.B. Ärzte,
Pflegepersonal, Aufsichtsorgane wie z.B. der MDK (Medizinischer
Dienst der Krankenkassen) und die Heimaufsicht bedarf es
eine Haltungsänderung gegenüber der Palliativversorgung,
der neuen Sterbekultur. Ärzte werden dazu ausgebildet,
mit allem Mitteln gegen Krankheiten und Tod bis zuletzt zu
kämpfen. Wir Pflegekräfte stehen unter dem Druck
der Kriterien der Pflegequalität. Die aktivierende,
rehabilitierende Pflege wird bei uns als "gute Pflege" angesehen.
Im normalen Pflegealltag werden das Wundliegen (Dekubitus),
Untergewicht (Mangelernährung), Austrocknung häufig
als Pflegefehler beanstandet. Wenn man nicht weiß,
das sterbende alte Menschen oft kaum noch Appetit und Durstgefühl
haben und auch die eigentlich vorgeschrieben zweistündige
Lagerung, zur Vermeidung des Wundliegens, vielleicht eher
als belastend empfunden wird, kann man sich leicht vorstellen,
daß palliative Pflege Sterbender bei Unkenntnis leicht
als "Vernachlässigung" im Sinn eines Qualitätsmangels
beanstandet werden könnte.
Es ist deshalb dringend erforderlich,
daß Qualitätskriterien
für die palliative Pflege sterbende alte Menschen von
den Aufsichtsorganen neu überprüft werden.
Ebenso
dringend erforderlich sind Weiterbildung und Fortbildung
der Ärzte in der Palliativmedizin und Palliative-Care
Weiterbildung bei Altenpflegekräften.
Der alte Mensch
braucht ein Gesundheitswesen, das grundlegende Gedanken der
Palliativmedizin vertritt.
Es darf nicht weiter "Glückssache" bleiben
ob man in der letzten Lebensphase in einem Altenpflegeheim
eine palliative Betreuung erhält oder nicht.
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