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Palliativmedizinischer
Bedarf
In Deutschland ist es nach einem in den 80er und frühen 90er Jahren
eher langsamen Beginn der Entwicklung stationärer
Palliativ-Einrichtungen in den letzten Jahren zu einem deutlichen
Zuwachs gekommen. Trotzdem gilt der Bedarf als nicht gedeckt.
Schätzungen für Deutschland gehen von ca. 50 Betten pro 1 Million
Einwohner aus, einer Zahl von der wir derzeit noch weit entfernt sind.
Der tatsächliche Bedarf wird von vielen unterschiedlichen Faktoren
beeinflusst. Hierzu zählt auch die Verfügbarkeit ambulanter Dienste.
Deren Bedarf ist für Deutschland noch völlig ungeklärt. Zwar gibt es
eine vorsichtige Schätzung, die von einem ambulanten Palliativdienst
pro 200 000 Einwohnern ausgeht (1998 gab es 1,4 ambulante Dienste pro
200 000 Einwohner), doch sagt diese Zahl noch überhaupt nichts über
die Qualifikation der Dienste aus.
Ein Problem stellt zurzeit die meist fehlende Überprüfbarkeit von
Qualitätsmerkmalen dar. Daher ist davon auszugehen, dass nur ein
äußerst geringer Anteil der ambulanten Dienste die von der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Hospize geforderten Minimalkriterien
eines qualifizierten Palliativdienstes erfüllt. Dieses führt dazu,
dass die Versorgungsstruktur auch im ambulanten Bereich sicherlich
deutlich schlechter ist, als die oben genannten Zahlen suggerieren.
Die ungleichmäßige Verteilung vor allem der stationären Einrichtungen
stellt ein weiteres nicht unerhebliches Problem dar.
Aufgrund verschiedener gesundheitspolitischer Systeme und ökonomischer
Situationen ist ein direkter Vergleich mit anderen Ländern
problematisch, auch sind die dortigen Zahlen und Bedarfszahlen nicht
ohne weiteres auf die Bundesrepublik Deutschland zu übertragen. Die
Entwicklungszahlen aus Großbritannien und Irland mit ihren
langjährigen palliativmedizinischen Erfahrungen weisen jedoch darauf
hin, dass es in diesen Ländern, bei nur noch geringer Zunahme
palliativmedizinischer Einrichtungen in den letzten Jahren, zu einer
ausreichenden Deckung des Bedarfs gekommen sein könnte.
Eine derzeitige Zahl von 53 Betten pro 1 Million Einwohner entspricht
den Bedarfsschätzungen für Großbritannien. Auf der Grundlage
verschiedener Berechnungsmodelle schätzten Franks,
dass zwischen 700 – 1800 Tumorpatienten pro 1 Million Einwohner
und Jahr einer palliativmedizinische Betreuung bedürfen. Bei 400 – 700
Patienten müsse eine stationäre Behandlung durchgeführt werden. Somit
schätzen sie den Bedarf an Betten auf 40 – 50 pro 1 Million Einwohner.
Auch Frankel berechnete für Großbritannien einen Bettenbedarf von ca.
50 Betten pro 1 Million Einwohner, doch blieb bei dieser Schätzung der
Bedarf ambulanter Einrichtungen unberücksichtigt. Bedarfsschätzungen
anderer Länder reichen von 33 (Italien) bis zu 50 Betten (Singapur)
pro 1 Million Einwohner. Folgt man den Empfehlungen der WHO und
beginnt mit einer umfassenden palliativmedizinischer Betreuung nicht
erst in den letzten Lebensmonaten der Patienten, sondern schon vom
Zeitpunkt der Diagnosestellung an, so dürften auch die Schätzungen
noch zu niedrig liegen.
Interessanterweise wurde in Belgien der Bedarf an Palliativbetten per
Gesetz auf 360 für das gesamte Land festgelegt. Das entspricht einer
Zahl von 40 Betten pro 1 Million Einwohner. Auch die Bereiche
ambulanter Palliativpflege und palliativmedizinischer Konsiliardienste
wurden vom Belgischen Gesetzgeber beschrieben. Obwohl der gesetzliche
Rahmen als ein wichtiger Schritt angesehen wurde, scheint die
finanzielle Absicherung dieser Programme noch nicht ausreichend
geregelt zu sein.
Außerdem gibt es oft ein weiteres Problem in der adäquaten Versorgung
von Patienten. So finden auch heute noch viele Patienten, die nicht an
einem Tumor erkrankt sind, trotz eines bestehenden Bedarfs keinen
Zugang zu Palliativen Einrichtungen.
Nauck zeigten, dass in den
Palliativstationen von Nordrhein-Westfalen mit 97,5% überwiegend
Tumorpatienten betreut werden, Patienten mit nichtmaligen
Erkrankungen, auch Angehörige ethnischer Minoritäten dagegen nur
unzureichend.
Im Gegensatz zu den stationären Hospizen sind Palliativstationen an
ein Krankenhaus angegliedert und können auf die personellen und
technischen Ressourcen des Krankenhauses zurückgreifen. Ärztliches
Personal ist auf der Station vorhanden. Therapieziel auf der
Palliativstation sollte die Symptomlinderung und nach einem möglichst
kurzen Aufenthalt die Entlassung nach Hause sein. Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen spielen in diesem Bereich nur eine untergeordnete
Rolle. 2.)
2.) Hospiz- und
Palliativführer 2002 / Verlag Medi Media, Neu-Isenburg, 2002, Seite
23-28
Erklärung
zu Frankel, S. = Assessing the need for hospizce beds. Health Trends
1990
Erklärung zu Nauck, F. =
Autor z.B. für
Schmerztherapie
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