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Danksagung

Einleitung

Die historische Entwicklung des Hospizwesens

Die Entwicklung des Hospizwesens in Deutschland

Übersichtskarte

Hospizdienste in Deutschland

Erforderliche fachliche Kenntnisse und Forschung im Hospizwesen

Palliativmedizinischer Bedarf

Was sind stationäre Hospize?

Was ist Hospizarbeit?

Ehrenamtlich Arbeit

Einen Sterbenden begleiten.

Sterbebegleitung – Überforderung oder Chance für den Begleiter?

Schwierigkeiten bei der Begleitung

Das Erleben des

Sterben müssen

Interview mit

Herrn Sommerlik

Interview mit

Herrn Bliefernicht

Interview mit

Frau Gorgass

Gesetzliche Regelungen im Hospizbereich

Die Finanzierung der Hospizarbeit

Kinderhospizarbeit in Deutschland

Ziele und Inhalte der Arbeit des Bundesverbandes Kinderhospiz.

Grundsätze der Kinderhospizarbeit

Besonderheiten der Palliativbetreuung von Kindern und

Jugendlichen

Trauerbewältigung bei Kindern

Das Kinderhospiz

„Haus Balthasar“ das erste in Deutschland

Praktikumsbericht

einer Kinderkranken-schwesternschülerin

Abschluss.

Literaturnachweis

Anhang:   Schreiben, Serienbriefe, Mails und Antworten als Briefe

oder E-Mails

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Gesetzliche Regelungen zum Hospizbereich

 

Das Wort Hospiz taucht in den gesetzlichen Regelungen bisher nur in dem Paragraphen 39a des Sozialgesetzbuches V (SGBV) auf. Gerade aber für die stationären Hospize gelten folgende bestehende Regelungen aus dem Bereich Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

 Gesetz zur Förderung ambulanter Hospizarbeit 

SGBV (Krankenversicherung) § 39a Stationäre Hospize.

 SGBV Rahmenvereinbarung Hospiz gemäß § 39a

SGBV (Gemeinsame Vorschriften) § 18 Bezugsgröße

à Pflegebedürftigkeitsrichtlinien

à Merkmale der Pflegebedürftigkeit

à Abgrenzung der Pflegestufen

SGBV XI Pflegeversicherung § 75 Rahmenverträge und Bundesempfehlungen über die pflegerische Versorgung.

Heimgesetze/Auszüge

 SGBV (Pflegeversicherung) § 80 Qualitätssicherung.

 Heimmindestbauverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom Mai 1983 (BGBl. I S. 550) (Auszüge)

 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

 Die Novellierung des Heimgesetzes brachte Änderungen für stationäre Hospize.

 In das seit dem 01.01.2002 geltende Heimgesetz werden die Hospize in § 1 Abs. 3  ausdrücklich einbezogen. Damit unterstehen die Hospize künftig eindeutig der

 Heimaufsicht und es gelten die entsprechenden Verordnungen auch für die Hospize (Bau, Personal, Qualität). 7.)


















































7.)  Internet – http://www.hospiz.net/gesetze

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