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Danksagung

Einleitung

Die historische Entwicklung des Hospizwesens

Die Entwicklung des Hospizwesens in Deutschland

Übersichtskarte

Hospizdienste in Deutschland

Erforderliche fachliche Kenntnisse und Forschung im Hospizwesen

Palliativmedizinischer Bedarf

Was sind stationäre Hospize?

Was ist Hospizarbeit?

Ehrenamtlich Arbeit

Einen Sterbenden begleiten.

Sterbebegleitung – Überforderung oder Chance für den Begleiter?

Schwierigkeiten bei der Begleitung

Das Erleben des

Sterben müssen

Interview mit

Herrn Sommerlik

Interview mit

Herrn Bliefernicht

Interview mit

Frau Gorgass

Gesetzliche Regelungen im Hospizbereich

Die Finanzierung der Hospizarbeit

Kinderhospizarbeit in Deutschland

Ziele und Inhalte der Arbeit des Bundesverbandes Kinderhospiz.

Grundsätze der Kinderhospizarbeit

Besonderheiten der Palliativbetreuung von Kindern und

Jugendlichen

Trauerbewältigung bei Kindern

Das Kinderhospiz

„Haus Balthasar“ das erste in Deutschland

Praktikumsbericht

einer Kinderkranken-schwesternschülerin

Abschluss.

Literaturnachweis

Anhang:   Schreiben, Serienbriefe, Mails und Antworten als Briefe

oder E-Mails

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Die Finanzierung der Hospizarbeit

 

Sie ist in § 39a SGBV (Krankenversicherung) für Stationäre Hospize verankert. Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge aus der Krankenkassen- und Pflegekassensatzung Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativmedizinische Behandlung erbracht wird. Voraussetzung ist, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann. Der Eigenanteil an den Gesamtkosten für die Hospizpflege richtet sich nach der jeweiligen erhaltenen Pflegestufe. Im Einzelfall übernimmt das Sozialamt den jeweiligen Anteil. 

Seit September 2002 wird auch die ambulante Hospizarbeit gefördert. Sie war bis zu diesem Zeitpunkt nur auf Spenden angewiesen. Nach Verabschiedung der Rahmenvereinbarungen zu § 39a Abs. 2 SGBV konnte mit der Förderung ambulanter Hospizdienste endlich begonnen werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung stellte 2002 für stationäre und ambulante Hospizarbeit bereits 1.5 Millionen € zur Verfügung. Die Förderung erhöht sich jährlich stufenweise auf bis zu 4 Millionen € im Jahr 2007.

 Obwohl die Finanzierung jetzt geregelt ist, werden weiterhin Spenden benötigt, um die wichtige Hospizarbeit zu unterstützen. 8.)






























































8.)  http://www.stmas.bayern.de/index_t.htm

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